Beratungseinsätze nach § 37 - SGB XI - wenn Sie Pflegegeld erhalten - halbjährlich oder vierteljährlich verpflichtend!
- 2 Aug 2024
- SCHMIEDER - Management
Beratungseinsatz nach § 37.3
Unabhängig - Neutral - Verlässlich
Für Personen, die zuhause gepflegt werden und ausschließlich Pflegegeld beziehen, besteht ab Pflegegrad 2 die Verpflichtung, in regelmäßigen Abständen Beratungseinsätze zur Pflege in Anspruch zu nehmen.
Die Beratungseinsätze finden bei Ihnen Zuhause statt!
In Pflegegrad 1 haben Sie die Möglichkeit eine Beratung freiwillig in Anspruch zu nehmen.
Der Beratungseinsatz oder Beratungsbesuch ist eine wertvolle Form der praktischen und pflegefachlichen Unterstützung, die speziell darauf abzielt, Sie in Ihrer häuslichen Pflege bestmöglich zu unterstützen.
Um den Pflegerad von der Kasse weiterhin anerkannt zu bekommen und um weiterhin das Pflegegeld vollständig zu erhalten, sind Sie verpflichtet die Beratungen von einer ankerkannten Beratungsstelle durchführen zu lassen.
Wir sind hier anerkannt und freuen uns, Sie hier unterstützen zu dürfen.
Unser Team besteht aus Pflegefachkräften, Diplom-Pflegewirten und anerkannten Pflegeberaterinnen.
Häufigkeit der verpflichtenden Beratung:
PG 2 und 3: 1 x pro Halbjahr
PG 4 und 5: 1 x im Quartal
PG 1: 1 x pro Halbjahr (freiwillig)
Die Nachweise werden direkt von uns an die Pflegekassen gesendet. Die Beratung kostet Sie nichts, wir rechnen direkt mit den jeweiligen Pflegekassen ab.
Wir sehen uns hier als Dienstleister, damit Sie weiterhin Ihre Liebsten selbst und eigenständig in der Häuslichkeit versorgen können.